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Entscheidungen über neue Exzellenzstandorte getroffen

Ausgabe 21 | 2026
Datum 02.10.2026

Gemeinsame Pressemitteilung von WR und DFG

Exzellenzkommission wählt drei Exzellenzuniversitäten und zwei Exzellenzverbünde aus

In der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder zur Stärkung der Spitzenforschung an den Hochschulen in Deutschland sind die letzten Entscheidungen der zweiten Wettbewerbsrunde gefallen. Die aus Wissenschaft und Politik zusammengesetzte Exzellenzkommission wählte am heutigen Freitag, den 2. Oktober 2026, in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten aus elf Universitäten und Universitätsverbünden fünf neue Standorte für eine dauerhafte Förderung aus.

Deutschlandkarte der Ergebnisse der Sitzung der Exzellenzkommission vom 2. Oktober 2026 Ergebnisse der Sitzung dre Exzellenzkommission vom 2. Oktober 2026 Quelle: WR

Sie komplettieren das Feld der künftig geförderten Exzellenzstandorte, nachdem bereits im März dieses Jahres zehn bestehende Einrichtungen, darunter ein Verbund, für eine weitere Förderung verlängert worden waren. Damit werden ab Januar 2027 insgesamt 15 Exzellenz-Standorte in der Exzellenzstrategie gefördert.

Neu ausgewählt wurden (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Universität Freiburg
  • Friedrich-Schiller-Universität Jena
  • Universität zu Köln
  • Rhein-Main-Universitäten (Technische Universität Darmstadt, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Johannes Gutenberg-Universität Mainz)
  • Ruhr Innovation Lab (Ruhr-Universität Bochum, Technische Universität Dortmund)

Die Entscheidungen der Exzellenzkommission wurden im Anschluss an die Sitzung im Wissenschaftszentrum Bonn auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär und Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs als Vorsitzende bzw. stellvertretender Vorsitzender der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) sowie der Vorsitzende des Wissenschaftsrats (WR) Prof. Dr. Wolfgang Wick und die Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) Prof. Dr. Katja Becker, beide zugleich Vorsitzende im Committee of Experts sowie der Exzellenzkommission, sowie Prof. Dr. Peter Wagner als Mitglied des Committee of Experts würdigten die teilnehmenden Standorte und ordneten die Ergebnisse ein.

Der WR-Vorsitzende Wolfgang Wick unterstrich die weitreichenden Wirkungen des Wettbewerbs: „Ich gratuliere den heute neu ausgewählten Universitäten und Verbünden. Sie stehen für das, was diese Förderlinie von Beginn an auszeichnet: Spitzenforschung braucht die ganze Universität – von der Lehre über den Transfer bis zu den Karrierewegen. Wer international an der Spitze mitwirken will, muss das heute zusammendenken. Der Wettbewerb hat auch in dieser Runde eine Dynamik erzeugt und internationale Strahlkraft gebracht, die weit über die ausgewählten Standorte hinauswirkt. Diese Erfolgsgeschichte wollen wir fortschreiben. Dafür werden wir die Wirkungen gründlich evaluieren und das Programm konsequent weiterentwickeln.“

DFG-Präsidentin Katja Becker hob die erneut einmütigen Förderentscheidungen in der Exzellenzkommission auf Grundlage der internationalen Begutachtungen und Beratungen des Committee of Experts hervor: „Die Priorisierung der wissenschaftlichen Exzellenz in beiden Förderlinien und der konsequente internationale Blick auf das deutsche Wissenschaftssystem haben sich als überaus wirkungsvoll erwiesen. Von allen teilnehmenden Standorten wurden hochinnovative Konzepte vorgelegt, die das enorme wissenschaftliche Potenzial der Exzellenzcluster, aber auch anderer Forschungsbereiche unterstützen. All dies ist nur möglich, weil Bund, Länder und Wissenschaft in unserem Land fest hinter dem Prinzip wissenschaftsgeleiteter Forschungsförderung stehen.“

Bundesforschungsministerin Dorothee Bär betonte den Beitrag leistungsfähiger und international attraktiver Universitäten zur wirtschaftlichen Entwicklung: „Die Bundesregierung verfolgt mit der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern ein klares Ziel. Wir wollen neues Wirtschaftswachstum und neuen Wohlstand für Deutschland schaffen. Dafür brauchen wir starke Universitäten, die international sichtbar sind und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern exzellente Bedingungen bieten. Die Exzellenzstrategie leistet dazu einen zentralen Beitrag. Gemeinsam mit den Wissenschaftsministerinnen und -ministern der Länder sowie internationalen Expertinnen und Experten haben wir heute über die Förderung weiterer fünf Exzellenzuniversitäten und -verbünde entschieden. Allen Beteiligten der erfolgreichen Anträge gratuliere ich herzlich zu ihrer beeindruckenden Leistung. Die Förderentscheidungen waren nicht leicht zu treffen: Alle Standorte haben im Antragsverfahren enorme Kräfte entwickelt."

Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs erläuterte die Bedeutung des Wettbewerbs aus Sicht der Länder: „Exzellenzuniversitäten sind Leuchttürme mit Strahlkraft weit über Ländergrenzen hinaus. Sie stärken die internationale Wettbewerbsfähigkeit ihrer Regionen und sind für Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher aus aller Welt attraktiv. Gleichzeitig profitieren wir als Länder gemeinsam von einem starken Wissenschaftssystem in Deutschland. Denn auch dort, wo Anträge nicht erfolgreich waren, bleiben wertvolle Strategien, Kooperationen und Entwicklungsperspektiven bestehen. Die Exzellenzstrategie wirkt damit weit über die ausgezeichneten Standorte hinaus.“

Als Mitglied des Committee of Experts würdigte Peter Wagner das internationale Ansehen der ExStra: „Deutschland hat mit der Exzellenzstrategie einen Weg gefunden, der international als Modell wahrgenommen wird. Die Standorte denken über sich selbst nach, in einer Tiefe und Konsequenz, die ich an vielen anderen Systemen vermisse. Das ist eine Wirkung dieses Wettbewerbs, die weit über die Förderentscheidung hinausgeht. Diese Strahlkraft wird weiter wachsen. Wer international die besten Köpfe gewinnen will, braucht sichtbare, profilierte Institutionen. Genau das erzeugt die Exzellenzstrategie.“

Offizieller Förderbeginn in der zweiten Förderphase ist für alle 15 Exzellenzstandorte der 1. Januar 2027. Mit zusätzlich 60 Millionen Euro pro Jahr zu den jährlich 148 Millionen Euro, aus denen bislang die bestehenden Exzellenzuniversitäten und der Exzellenzverbund finanziert wurden, haben Bund und Länder die Grundlage für die Finanzierung von bis zu maximal fünf neuen Exzellenzstandorten geschaffen – gemäß der Verwaltungsvereinbarung und dem GWK-Beschluss vom 30. Juni 2023. Damit investieren Bund und Länder für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten insgesamt 208 Millionen Euro pro Jahr. Dieser Finanzierungsrahmen umfasst sowohl die Förderung der neuen Exzellenzstandorte als auch die Fortführung der Förderung der bereits bestehenden Exzellenzuniversitäten und des Exzellenzverbunds.

Da in der zweiten Antragsrunde mit fünf Standorten die maximale Anzahl an Förderfällen ausgewählt wurde und nahezu alle Universitäten und Verbünde die möglichen Höchstsummen (bei Einzeluniversitäten bis zu 15 Millionen Euro jährlich, bei Verbünden bis zu 28 Millionen Euro jährlich) beantragt haben, ist für alle Standorte eine Anpassung der jeweils beantragten jährlichen Fördersumme um durchschnittlich rund 21 Prozent in den nächsten sieben Jahren notwendig.

Nach den heutigen letzten Entscheidungen der zweiten Wettbewerbsrunde richtet sich der Blick nun auf die mögliche Weiterentwicklung der Exzellenzstrategie, die als dauerhaftes Förderprogramm angelegt ist. Das Committee of Experts wird im Juni 2027 der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK) einen Erfahrungsbericht zu beiden Förderlinien des Programms – den Exzellenzclustern und den Exzellenzuniversitäten – vorlegen.

Das Gremium hatte sich bereits im Verlauf der ersten Förderphase mit Fragen der Weiterentwicklung des Programms befasst. Im Austausch mit einer Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren, unter anderem den geförderten Institutionen, reflektiert es die unterschiedlichen Wirkungsdimensionen der Exzellenzstrategie. Zudem befassen sich die internationalen Expertinnen und Experten mit der Frage, welche Effekte die Exzellenzstrategie bislang auf den Wissenschaftsstandort Deutschland erzielt hat, um darauf aufbauend Empfehlungen zu erarbeiten, wie die beiden Förderlinien (Exzellenzuniversitäten und Exzellenzcluster) ihre Wirkung künftig noch gezielter entfalten können. Im Kern des Programms soll dabei weiterhin der Wettbewerb um Spitzenforschung stehen, dessen wissenschaftsgeleitete Verfahren ihm seine Legitimität verleihen und auch international breite Anerkennung sichert.

Auf dieser Grundlage wollen der Bund und die Länder anschließend über die Auswirkungen des Programms und mögliche Anpassungsbedarfe beraten.

Neu ausgewählte Exzellenzstandorte (02. Oktober 2026)

  • Universität Freiburg
  • Friedrich-Schiller-Universität Jena
  • Universität zu Köln
  • Rhein-Main-Universitäten (Technische Universität Darmstadt, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Johannes Gutenberg-Universität Mainz)
  • Ruhr Innovation Lab (Ruhr-Universität Bochum, Technische Universität Dortmund)

Weitergeförderte Exzellenzstandorte (16. März 2026)

Exzellenzstandorte im Evaluationsverfahren (alphabetisch nach Ort)

  • Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
  • Berlin University Alliance (Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin)
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Technische Universität Dresden
  • Universität Hamburg
  • Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Karlsruher Institut für Technologie
  • Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Technische Universität München
  • Eberhard Karls Universität Tübingen

Zu den Stellungnahmen der Evaluation der Exzellenzstandorte

Hintergründe zur Exzellenzstrategie und der Förderlinie Exzellenzuniversitäten

Wie das Programm aufgebaut ist

In der ersten Wettbewerbsrunde im Jahr 2019 waren zehn Einzeluniversitäten und ein Universitätsverbund zur dauerhaften Förderung in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten empfohlen worden. Voraussetzung für die Fortsetzung der dauerhaften Förderung war die erfolgreiche Einwerbung von mindestens zwei beziehungsweise im Fall eines Exzellenzverbunds von drei Exzellenzclustern sowie eine positive Evaluation der geförderten Exzellenzstandorte, die alle sieben Jahre durchgeführt wird.

Gemäß der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Exzellenzstrategie wird die Förderlinie Exzellenzuniversitäten vom Wissenschaftsrat durchgeführt. Die DFG führt die Förderlinie Exzellenzcluster durch.

Nachdem die Exzellenzkommission der Exzellenzstrategie im Mai 2025 70 Exzellenzcluster für eine (Weiter)Förderung ab dem 1. Januar 2026 ausgewählt hatte, stand fest, dass zehn der elf Exzellenzstandorte auch weiterhin die Voraussetzungen erfüllten, um in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten gefördert zu werden. Die Universität Konstanz hatte die geforderte Mindestanzahl an Exzellenzclustern nicht mehr erreicht.

Zu Beginn der erstmalig durchgeführten Evaluationen reichten die geförderten Exzellenzstandorte im Sommer 2025 Selbstberichte dazu ein, inwiefern die gesetzten Ziele während der ersten Förderphase erreicht und welche Wirkungen darüber hinaus erzielt wurden. Von September bis Dezember des gleichen Jahres fanden an allen Standorten Ortsbesuche mit internationalen Gutachtendengruppen statt. Die Standorte wurden dabei ausschließlich an den von ihnen selbst definierten Zielen sowie an ihrer individuellen strategischen Entwicklung gemessen. Ein direkter Vergleich zwischen den verschiedenen Standorten erfolgte nicht.

Das Ergebnis der Evaluation der neun Exzellenzuniversitäten und des Exzellenzverbundes war rundum positiv. Am 11. März 2026 fiel die Entscheidung des mit internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besetzten Committee of Experts, die einstimmig von der Exzellenzkommission der Exzellenzstrategie bestätigt wurde. Um das Begutachtungsverfahren transparent zu gestalten und Impulse für ein lernendes Wissenschaftssystem zu geben, wurden die Stellungnahmen zu den einzelnen Standorten auf der Webseite des Wissenschaftsrats veröffentlicht.

Wie die zweite Wettbewerbsrunde ablief

Mit der Entscheidung in der Förderlinie Exzellenzcluster stand nicht nur fest, welche bestehenden Exzellenzuniversitäten evaluiert werden würden, sondern auch, dass insgesamt elf weitere Standorte einen Antrag auf Förderung als Exzellenzuniversität oder Exzellenzverbund einreichen konnten. Wie schon in der ersten Ausschreibungsrunde war eine Einzeluniversität dann antragsberechtigt, wenn sie mindestens zwei Exzellenzcluster aufweisen konnte. Die gemeinsame Antragstellung als Verbund von zwei oder drei Universitäten setzte die Förderung von mindestens drei Exzellenzclustern an diesen Universitäten voraus. Dabei musste jede der am Verbund beteiligten Universitäten entweder über mindestens einen Exzellenzcluster verfügen oder an einem gemeinsamen Exzellenzcluster als Antragstellerin beteiligt sein.

Für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten der Exzellenzstrategie lagen dem Wissenschaftsrat zum Stichtag 12. November 2025 elf Anträge vor. Dabei gingen sieben Anträge von Einzeluniversitäten und vier von Verbünden aus zwei beziehungsweise drei Universitäten ein. Alle antragsberechtigten Standorte traten damit in den Wettbewerb um fünf freie Plätze in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten ein.

In einem nächsten Schritt begutachteten zwischen April und Juni 2026 im Rahmen von mehrtägigen Ortsbesuchen internationale Gutachtendengrupppen die Universitäten und Verbünde, die sich um den Titel Exzellenzuniversität oder Exzellenzverbund beworben hatten. Im Unterschied zum Evaluationsverfahren fand in der Neuantragsrunde – analog zu 2019 – eine wettbewerbliche Begutachtung und somit ein Auswahlverfahren statt. Grundlage für die Bewertung der Neuanträge war dabei die Kohärenz strategischer Ansätze vor dem Hintergrund der Ausgangsvoraussetzungen und Zielformulierungen.

Wie es nach der Entscheidung weitergeht

Offizieller Förderbeginn in der zweiten Förderphase ist für alle Exzellenzstandorte der 1. Januar 2027. Mit zusätzlich 60 Millionen Euro pro Jahr zu den jährlich 148 Millionen Euro, aus denen bislang die bestehenden Exzellenzuniversitäten und der Exzellenzverbund finanziert wurden, haben Bund und Länder die Grundlage für die Finanzierung von bis zu maximal fünf neuen Exzellenzstandorten geschaffen – gemäß der Verwaltungsvereinbarung und dem GWK-Beschluss vom 30. Juni 2023. Damit investieren Bund und Länder für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten insgesamt 208 Millionen Euro pro Jahr. Dieser Finanzierungsrahmen umfasst sowohl die Förderung der neuen Exzellenzstandorte als auch die Fortführung der Förderung der bereits bestehenden Exzellenzuniversitäten und des Exzellenzverbunds.

Die Exzellenzstrategie ist als dauerhaftes Förderprogramm angelegt und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Das Committee of Experts hat sich bereits im Verlauf der ersten Förderphase mit der Weiterentwicklung des Programms befasst. Im Austausch mit einer Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren, unter anderem den geförderten Institutionen, reflektiert es die unterschiedlichen Wirkungsdimensionen der Exzellenzstrategie.  Zudem befasst sich das Gremium mit der Frage, welche Effekte die Exzellenzstrategie bislang auf den Wissenschaftsstandort Deutschland erzielt hat, um darauf aufbauend Empfehlungen zu erarbeiten, wie die Förderlinien ihre Wirkung künftig noch gezielter entfalten können. Im Kern des Programms soll dabei weiterhin der wissenschaftsgeleitete Wettbewerb um Spitzenforschung stehen, dessen wissenschaftsgeleitete Verfahren ihm seine Legitimität verleihen und auch international breite Anerkennung sichert.

Mit Blick auf diese unterschiedlichen Aspekte wird das Committee of Experts der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) im Juni 2027 einen Erfahrungsbericht über beide Förderlinien – Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten – vorlegen. Auf dieser Grundlage beraten Bund und Länder anschließend über die Auswirkungen des Programms und mögliche Anpassungsbedarfe.

Medienkontakt:

Georg Scholl, Leiter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit des WR,
Tel. +49 221 3776 243, georg.scholl@wissenschaftsrat.de

Marco Finetti, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG,
Tel. +49 228 885-2230, marco.finetti@dfg.de

Ansprechpersonen in den Geschäftsstellen von WR und DFG:

Für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten

Dr. Inka Spang-Grau, Leiterin Abteilung Exzellenzstrategie,
Tel. +49 221 3776-281, inka.spang-grau@wissenschaftsrat.de

Für die Förderlinie Exzellenzcluster

Dr. Christine Petry, Leiterin Gruppe Exzellenzstrategie und Forschungsimpulse,
Tel. +49 228 885-2355, christine.petry@dfg.de

Weitere ausführliche Informationen zur Exzellenzstrategie auch unter:

www.wissenschaftsrat.de/exzellenzstrategie
www.dfg.de/exzellenzstrategie
www.exzellenzstrategie.de