Förderung und Einzelevaluation von Exzellenzuniversitäten und Exzellenzverbund
In der ersten Wettbewerbsrunde im Jahr 2019 wurden zehn Einzeluniversitäten und ein Universitätsverbund zur dauerhaften Förderung in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten ausgewählt.
Gefördert werden seit November 2019 folgende zehn Exzellenzuniversitäten und ein Exzellenzverbund (in alphabetischer Reihenfolge):
- Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
- Berlin University Alliance
- Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
- Technische Universität Dresden
- Universität Hamburg
- Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
- Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
- Universität Konstanz
- Ludwig-Maximilians-Universität München
- Technische Universität München
- Eberhard Karls Universität Tübingen
Weitere Informationen über die geförderten Universitäten und den Universitätsverbund finden Sie hier.
Die geförderten Exzellenzuniversitäten und der Verbund werden gemäß Verwaltungsvereinbarung alle sieben Jahre evaluiert. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Voraussetzungen einer Förderung weiterhin gegeben sind. Die Einzelevaluation wird vom Wissenschaftsrat organisiert und vom Committee of Experts bewertet. Das Ergebnis der Einzelevaluation wird der Exzellenzkommission vorgelegt.
Die erstmalig durchzuführende Evaluation der geförderten zehn Exzellenzuniversitäten und des Exzellenzverbundes beginnt mit der Abgabe von Selbstberichten am 1. August 2025. Von September bis Dezember des gleichen Jahres erfolgen die Ortsbesuche. Im März 2026 bewertet das Committee of Experts die Ergebnisse der Einzelevaluationen und legt der Exzellenzkommission eine entsprechende Empfehlung vor.
Dem Evaluationsverfahren liegt ein vom Committee of Experts verabschiedeter Evaluationsleitfaden (deutsch und englisch) zugrunde. Dieser richtet sich sowohl an die zu evaluierenden Exzellenzuniversitäten und den Exzellenzverbund als auch an die Gutachterinnen und Gutachter der jeweiligen Einzelevaluationen. Er informiert über die Verfahrensabläufe und -grundsätze sowie über die Bewertungskategorien. Außerdem sind umfassende Hinweise zur Erstellung der Selbstberichte enthalten, die die Exzellenzuniversitäten bzw. dem Exzellenzverbund im Rahmen des Evaluationsverfahrens vorlegen müssen.
Für die Fortsetzung der Förderung sind die erfolgreiche Einwerbung von mindestens zwei bzw. im Fall des Exzellenzverbunds von drei Exzellenzclustern sowie eine positive Evaluation der Exzellenzuniversität bzw. des Exzellenzverbunds erforderlich.
Bei einem negativen Evaluationsergebnis entscheiden Bund und Sitzland über die Modalitäten des Ausscheidens der Exzellenzuniversität bzw. des Exzellenzverbunds. Ausscheidende Standorte erhalten eine degressive, auf höchstens drei Jahre begrenzte Auslauffinanzierung von Bund und Sitzland.
Die für die Evaluation notwendigen Unterlagen sind nachfolgend aufgeführt:
- Leitfaden zur Einzelevaluation der Exzellenzuniversitäten und -verbünde (deutsch und englisch)
- Datenschutzinformationen zur Einzelevaluation der Exzellenzuniversitäten und -verbünde (nur deutsch)
- Data annex for the individual evaluation as an individual university (nur englisch)
- Data annex for the individual evaluation as a university consortium (nur englisch)