Wissenschaftsrat

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Förderung und Einzelevaluation von Exzellenzuniversitäten und Exzellenzverbund

Logo der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder

In der ersten Wettbewerbsrunde im Jahr 2019 wurden zehn Einzeluniversitäten und ein Universitätsverbund zur dauerhaften Förderung in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten ausgewählt.

Gefördert werden seit November 2019 folgende zehn Exzellenzuniversitäten und ein Exzellenzverbund (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen*
  • Berlin University Alliance*
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn*
  • Technische Universität Dresden*
  • Universität Hamburg*
  • Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg*
  • Karlsruher Institut für Technologie (KIT)*
  • Universität Konstanz
  • Ludwig-Maximilians-Universität München*
  • Technische Universität München*
  • Eberhard Karls Universität Tübingen*

Weitere Informationen über die geförderten Universitäten und den Universitätsverbund finden Sie hier.

Die geförderten Exzellenzuniversitäten und der Verbund werden gemäß Verwaltungsvereinbarung im Rahmen der Dauerförderung alle sieben Jahre evaluiert. Voraussetzung für die Fortsetzung der Förderung sind die erfolgreiche Einwerbung von mindestens zwei bzw. im Fall des Exzellenzverbunds von drei Exzellenzclustern sowie die positive Evaluation der Exzellenzuniversität bzw. des Exzellenzverbunds. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Voraussetzungen einer Förderung weiterhin gegeben sind. Die Einzelevaluation wird vom Wissenschaftsrat organisiert und vom Committee of Experts bewertet. Das Ergebnis der Einzelevaluation wird der Exzellenzkommission vorgelegt.

Am 22. Mai 2025 hat die Exzellenzkommission der Exzellenzstrategie im Rahmen ihrer Sitzungen 70 Exzellenzcluster für eine (Weiter)Förderung ab dem 1. Januar 2026 ausgewählt. Mit der Entscheidung steht fest, dass zehn der gegenwärtigen Exzellenzstandorte (mit * markiert) auch weiterhin die Voraussetzungen erfüllen, um in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten gefördert zu werden.

Daran anknüpfend begann am 1. August 2025 die erstmalig durchzuführende Evaluation der zehn Exzellenzstandorte, die nach wie vor die formalen Fördervoraussetzungen erfüllen, mit der Abgabe von Selbstberichten. Von September bis Dezember des gleichen Jahres erfolgten die Ortsbesuche. Im März 2026 bewertete das Committee of Experts die Ergebnisse der Einzelevaluationen und  sprach sich auf dieser Grundlage dafür aus, die Förderung für alle evaluierten Exzellenzstandorte auch weiterhin fortzusetzen. Die Exzellenzkommission bestätigte diese wissenschaftsgeleitete Entscheidung.

Zu den Stellungnahmen der Evaluation der Exzellenzstandorte

Die aus der Förderung ausscheidende Universität erhielt einen Feedbackbericht, der als qualitätsprüfender Abschluss der Umsetzung der Gesamtstrategie dient und Impulse für die strategische Weiterentwicklung gibt.

Dem Evaluationsverfahren liegt ein vom Committee of Experts verabschiedeter Evaluationsleitfaden (deutsch und englisch) zugrunde. Dieser richtet sich sowohl an die zu evaluierenden Exzellenzuniversitäten und den Exzellenzverbund als auch an die Gutachterinnen und Gutachter der jeweiligen Einzelevaluationen. Er informiert über die Verfahrensabläufe und -grundsätze sowie über die Bewertungskategorien. Außerdem sind umfassende Hinweise zur Erstellung der Selbstberichte enthalten, die die Exzellenzuniversitäten bzw. dem Exzellenzverbund im Rahmen des Evaluationsverfahrens vorlegen müssen.

Bei einem negativen Evaluationsergebnis entscheiden Bund und Sitzland über die Modalitäten des Ausscheidens der Exzellenzuniversität bzw. des Exzellenzverbunds. Ausscheidende Standorte erhalten eine degressive, auf höchstens drei Jahre begrenzte Auslauffinanzierung von Bund und Sitzland.

Einen Überblick über die Struktur und die Ziele der Förderlinie sowie den Begutachtungsprozess bietet auch unser Briefingvideo (YouTube) für Gutachtende:

Universities of Excellence Funding Line | A Compact Briefing for Reviewers


Die für die Evaluation notwendigen Unterlagen sind nachfolgend aufgeführt:

  • Leitfaden zur Einzelevaluation der Exzellenzuniversitäten und -verbünde (deutsch und englisch)
  • Datenschutzinformationen zur Einzelevaluation der Exzellenzuniversitäten und -verbünde (nur deutsch)
  • Data annex for the individual evaluation as an individual university (nur englisch)
  • Data annex for the individual evaluation as a university consortium (nur englisch)