Wissenschaftsrat

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Geschichte

In den Anfangsjahren der noch jungen Republik regelten zunächst die Länder die gemeinsame Finanzierung von Forschungseinrichtungen (Königsteiner Abkommen von 1949 auf Grundlage von Artikel 30 GG). Doch schon bald wurden Forderungen nach einer bundesweiten Vergabe finanzieller Mittel für die Entwicklung und den Aufbau des deutschen Wissenschaftssystems laut.

Der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer, unterzeichnete am 5. September 1957 ein Verwaltungsabkommen über die Errichtung eines Wissenschaftsrats. Damit wurde eine Einrichtung geschaffen, die erstmals einen Gesamtüberblick über die wissenschaftliche Arbeit in der Bundesrepublik geben und den Regierungen von Bund und Ländern Vorschläge für die Förderung der Wissenschaft unterbreiten sollte.

Für die Gründung eines Wissenschaftsrats hatten sich seit Mitte der 1950er Jahre führende Wissenschaftler und Politiker eingesetzt, so der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Gerhard Hess, und Bundespräsident Theodor Heuss, der Wissenschaftler und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in den Wissenschaftsrat berief und die konstituierende Sitzung am 6. Februar 1958 leitete.