Wissenschaftsrat

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Beschlussfassung

Die Zusammensetzung dieses einzigartigen wissenschaftspolitischen Gremiums und seine Vorgehensweise bei der Beschlussfassung wirken sich auf die gemeinsam verabschiedeten Empfehlungen aus:

Gemeinsame Beratung: Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Politik beraten gemeinsam über wissenschaftspolitische Themen, die im Vorfeld von Arbeitsgruppen und Ausschüssen vorbereitet wurden.

Hohe Zustimmungserfordernis: Zwei Drittel der Mitglieder der Vollversammlung müssen einer Vorlage mindestens zustimmen, um sie zu verabschieden. Das bedeutet, dass keine der beiden Kommissionen ihre Haltung durchsetzen bzw. die jeweils andere überstimmen kann.

Hohe Konsensorientierung: Die Entscheidungen kommen sehr konsensorientiert zustande, da im Vorfeld Kompromisse gesucht werden, die beide Kommissionen mittragen können.

Hohe Umsetzungswahrscheinlichkeit: Die Chancen für eine Umsetzung der Vorschläge stehen somit günstig, auch wenn das politische Beratungsgremium nicht entscheidet, sondern lediglich empfiehlt.

Bei der Verabschiedung seiner Ergebnisse hat der Wissenschaftsrat immer auch die Umsetzbarkeit und mögliche Auswirkungen seiner Entscheidungen auf finanzielle, personelle und weitere Gegebenheiten im Blick.

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