Wissenschaftsrat

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Bestehende Exzellenzcluster dürfen sich um weitere Förderung bewerben | Wissenschaftsrat empfiehlt dynamischen Wettbewerb zwischen bestehenden und neu geplanten Clustern

Ausgabe 16 | 2024
Datum 22.04.2024

Auf Bitte der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) hat der Wissenschaftsrat (WR) Empfehlungen zum zukünftigen Umgang mit langjährig erfolgreich geförderten Exzellenzclustern erarbeitet.

Der WR empfiehlt, dass Cluster, anders als bislang, künftig beliebig oft Fortsetzungsanträge stellen können. Vor einer dritten und jeder weiteren Förderung müssen sie sich aber, genau wie neu geplante Cluster, in einer Skizzenphase bewähren, bevor sie einen Antrag einreichen dürfen.

„Viele Exzellenzcluster haben sich als Innovationstreiber und internationale Aushängeschilder bewährt, und sollten deshalb auch über die bislang geltende Höchstdauer gefördert werden können“, sagt der Vorsitzende des WR Wolfgang Wick. „Der WR empfiehlt, die Möglichkeit zu schaffen, um langjährig erfolgreiche Cluster weiter fördern zu können. Dies aber nicht als institutionelle Dauerfinanzierung, sondern unter der Voraussetzung, dass sie sich weiterentwickeln und sich im Wettbewerb mit neuen Clustern behaupten“, betont Wick.

Der WR hält es für wichtig, dass erfolgreiche und wichtige Strukturen nicht mit dem Auslaufen einer Förderung verloren gehen. Deshalb sind aus Sicht des WR Hochschulleitungen und Exzellenzcluster gefordert, auch für das mögliche Ende einer Förderung zu planen und frühzeitig Anschlussfinanzierungen zu suchen, um wichtige Strukturen zu erhalten, etwa Forschungs-, Daten- und Transferinfrastrukturen, die im Rahmen eines Exzellenzcluster erprobt, genutzt oder zum Teil erst entwickelt worden sind. In begründeten Ausnahmefällen soll eine Zwischenfinanzierung von höchstens vier Jahren möglich sein.

Die Empfehlungen des WR würden frühestens ab dem Ende der kommenden Förderperiode (2032) wirksam werden.