Wissenschaftsrat

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Hintergrundinformation zur Universitätsmedizin in Schleswig-Holstein (23. Oktober 2023)

Entsprechend dem Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Errichtung eines Wissenschaftsrats vom 5. September 1957 in der ab 1. Januar 2008 geltenden Fassung zählt es zu den traditionellen Aufgaben des Wissenschaftsrats, die Entwicklung der Universitätsmedizin in den Ländern genau zu verfolgen. Für die Universitätsmedizin in Schleswig-Holstein ist seit Januar 2022 eine Begutachtung erfolgt. Die Begutachtung der Universitätsmedizin Schleswig-Holstein an den beiden Standorten in Kiel und Lübeck umfasste eine detaillierte Betrachtung der üblichen Leistungsdimensionen (Forschung, Lehre, Krankenversorgung, Transfer, Infrastrukturen) sowie eine Befassung mit finanziellen und personellen Ausstattungsfragen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Hieraus wurden Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Universitätsmedizin abgeleitet.

Lizenz: CC BY-SA

Publikationsform: Hintergrundinformationen

Datum: 2023

Seiten: 9

Sprache: Deutsch

Sachgebiete: Landesstrukturbegutachtung