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Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten - gültig ab Förderphase 2026, (Drs. 1964-24), Juli 2024

Der Leitfaden legt die Verfahrensgrundsätze und Kriterien zur Begutachtung von Forschungsbauten ab der Förderphase 2026 fest. Er berücksichtigt Anpassungen der Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen (Gemeinsame Wissenschaftskonferenz) über die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und des Nationalen Hochleistungsrechnens vom 10. März 2023 sowie der zugehörigen Verfahrensgrundsätze. In der Ausführungsvereinbarung wurden Grundsätze nachhaltigen Bauens verankert; die Verfahrensgrundsätze wurden um eine zweifache finanzielle Vorsorge (zu erwartende indexbedingte Baukostensteigerungen sowie Ausführungsrisiken) erweitert. In ihrer Sitzung am 1. März 2024 hat die GWK nochmals punktuelle Änderungen an den FGH-Verfahrensgrundsätzen hinsichtlich der Umsetzung der finanziellen Vorsorge beschlossen. Die zweifache finanzielle Vorsorge setzt sich nun aus der Berücksichtigung der zu erwartenden indexbedingten Baukostensteigerungen und einer Kostenabsicherung zur Vorsorge für Risiken mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit, d. h. einer Rücklage, zusammen. Der aktualisierte Leitfaden trägt diesen Änderungen Rechnung.

Für Anträge, die für die Förderphasen 2026 im Rahmen der Übergangsregelung nach den Bestimmungen gemäß § 4 und § 6 der AV-FGH in der Fassung vom 26. November 2018 sowie den Verfahrensgrundsätzen in der Fassung vom 13. November 2020 eingereicht werden, gilt der Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten - gültig ab Förderphase 2021 (Drs. 7653-19), Mai 2019

DOI: 10.57674/2dk3-2418

Lizenz: CC BY-SA

Publikationsform: Leitfäden

Datum: 2024

Seiten: 38

Sprache: Deutsch

Sachgebiete: Forschungsbauten

Zitierform:
Wissenschaftsrat (2024): Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten - gültig ab Förderphase 2026; Köln. https://doi.org/10.57674/2dk3-2418

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