Informationen | Reisekostenvergütung
bei Vorstellungsreisen
Bewerberinnen und Bewerber, die zur Vorstellung eingeladen worden sind, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Fahrtkosten für eine verkehrsübliche Strecke von ihrem Wohnsitz im In- und Ausland zum Vorstellungsort für die Benutzung der 2. Wagenklasse bzw. der Touristen-/ Economyklasse für Bahn- oder Flugreisen. Fahrkosten, die am Wohn- oder Vorstellungsort entstehen, werden nicht berücksichtigt.
Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges erfolgt eine Bezuschussung in Höhe von 10 Cent je Kilometer (maximal 100 Euro).
Ein Übernachtungszuschuss wird nicht gewährt.
Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn der Antrag auf Reisekostenvergütung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen nach Beendigung der Vorstellungsreise schriftlich gestellt wird.