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Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten – gültig ab Förderphase 2026 (Drs. 1381-23), Juli 2023

Der Leitfaden legt die Verfahrensgrundsätze und Kriterien zur Begutachtung von Forschungsbauten ab der Förderphase 2026 fest. Er berücksichtigt Anpassungen der Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen (Gemeinsame Wissenschaftskonferenz) über die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und des Nationalen Hochleistungsrechnens vom 10. März 2023 sowie der zugehörigen Verfahrensgrundsätze. In der Ausführungsvereinbarung wurden Grundsätze nachhaltigen Bauens verankert; die Verfahrensgrundsätze wurden um eine zweifache finanzielle Vorsorge (zu erwartende indexbedingte Baukostensteigerungen sowie Ausführungsrisiken) erweitert. Die GWK hat den Wissenschaftsrat außerdem darum gebeten, den Zeitraum zwischen Einreichung der Antragsskizze und des Vollantrags zu verlängern. Der aktualisierte Leitfaden trägt der Bitte Rechnung und sieht eine neue Frist zur Antragseinreichung vor.

Für Anträge, die für die Förderphasen 2025 oder 2026 im Rahmen der Übergangsregelung nach den Bestimmungen gemäß § 4 und § 6 der AV-FGH in der Fassung vom 26. November 2018 sowie den Verfahrensgrundsätzen in der Fassung vom 13. November 2020 eingereicht werden, gilt der Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten - gültig ab Förderphase 2021 (Drs. 7653-19), Mai 2019 (PDF, 208KB, Datei ist nicht barrierefrei)

DOI: 10.57674/c79w-wy06

Lizenz: CC BY-SA

Publikationsform: Leitfäden

Datum: 2023

Seiten: 36

Sprache: Deutsch

Sachgebiete: Forschungsbauten

Zitierform:
Wissenschaftsrat (2023): Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten - gültig ab Förderphase 2026; Köln. https://doi.org/10.57674/c79w-wy06

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