Wissenschaftsrat

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Vergabe von Promotionsrecht

Wenn eine private Hochschule bzw. eine Teileinheit dieser Hochschule das eigenständige Promotionsrecht ausüben möchte, prüft der Wissenschaftsrat weitere Kriterien.

Dabei maßgeblich sind die bestehenden institutionellen Bedingungen, die in der Vergangenheit erbrachten Forschungsleistungen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Nähere Informationen zum Promotionsverfahren

Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen (Drs. 9837-22), Juli 2022