Exzellenzstrategie
Grundlage für das Programm Exzellenzstrategie bildet die am 16. Juni 2016 von der Bundeskanzlerin sowie den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der Länder verabschiedete Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes, die Neue Bund-Länder-Initiative – „Exzellenzstrategie“ – zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten. Der Wissenschaftsrat verantwortet das Verfahren in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten, welche zur dauerhaften Stärkung der Universitäten als Institution beziehungsweise als Verbund von Universitäten sowie zum Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung auf Basis erfolgreicher Exzellenzcluster dienen soll. Der Wissenschaftsrat übernimmt die Entwicklung und Durchführung des Verfahrens für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten sowie deren Evaluation, die im Siebenjahresrhythmus erfolgt.
Leitung: Frau Dr. Inka Spang-Grau
Der Abteilung zugeordnet ist der Ausschuss Exzellenzstrategie (PDF, 74KB, Datei ist nicht barrierefrei).
_ Vorsitz: Frau Professorin Dr. Beate Escher
_ Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Dr. Tim Trausch
Der Ausschuss erfüllt die Funktion eines Beratungsgremiums, indem er die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Wissenschaftsrats und die Geschäftsstelle bei allen Verfahrensfragen zur Umsetzung der Förderlinie Exzellenzuniversitäten berät und begleitet. Der bzw. die Vorsitzende des Wissenschaftsrats bringt die Beratungsergebnisse des Ausschusses in das Expertengremium der Exzellenzstrategie ein.
Der Ausschuss kann der Wissenschaftlichen Kommission Vorschläge zur Nachbesetzung für ggf. ausscheidende Mitglieder des Expertengremiums benennen. Darüber hinaus reflektiert er das Verfahren der Förderlinie Exzellenzuniversitäten und berichtet regelmäßig der Wissenschaftlichen Kommission darüber, von der er wiederum Impulse für seine Tätigkeiten aufnimmt. In der Phase der Begutachtungen und Förderentscheidungen bezüglich der Förderlinie Exzellenzuniversitäten ruht der Ausschuss.
Der Ausschuss besteht aus Mitgliedern der Wissenschaftlichen Kommission. Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende des Wissenschaftsrats sowie der/die Vorsitzende der Wissenschaftlichen Kommission und dessen/deren Stellvertreterin bzw. Stellvertreter haben qua Amt einen Gaststatus im Ausschuss. Daneben gehören dem Ausschuss ein Mitglied des Expertengremiums sowie eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) als ständige Gäste an.
Laufende Vorhaben des Ausschusses „Exzellenzstrategie" entnehmen Sie bitte dem Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrats von Juli 2024 bis Januar 2025 (vom Wissenschaftsrat verabschiedet am 5. Juli 2024) (PDF, 322KB, Datei ist nicht barrierefrei)