Leitfäden
Für die Ausgestaltung einzelner Verfahren, vor allem aber für gutachterliche Stellungnahmen, sind im Wissenschaftsrat spezifische Grundsätze und Regeln etabliert worden.
Dies betrifft vor allem die Erarbeitung von Stellungnahmen zur Evaluation von Forschungseinrichtungen und universitätsmedizinischen Standorten, zur Akkreditierung privater Hochschulen, Landesstrukturbegutachtungen, gutachtliche Stellungnahmen zu Forschungsbauten und großen Forschungsinfrastrukturen sowie die Begutachtungsaktivitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie. Die Leitlinien und Regeln sind auf der Ebene der einzelnen, für die Aufgabe jeweils zuständigen Ausschüsse formuliert worden und berücksichtigen die Besonderheiten der verschiedenen Begutachtungsaktivitäten. Die in den Leitfäden festgelegten zentralen Kriterien beziehen sich nicht nur auf Forschungsleistungen im engeren Sinn, sondern berücksichtigen auch die wesentlichen Aspekte einer Organisation und ihre Einbettung in ein wissenschaftliches Umfeld. Sie dienen als Grundlage und Orientierung für die fachlichen Bewertungsgruppen.
Zu den Kriterien im Einzelnen:
- Beurteilung von Forschungsleistungen (z. B. Forschungsprogramm; Veröffentlichungen, Drittmittel; Qualitätssicherung; nationale und internationale Kooperationen; Lehre und Nachwuchsförderung)
- Infrastruktur- und Transferleistungen
- Organisation und Ausstattung
Zu den Leitfäden der Evaluation