Forschungseinrichtungen
Bund und Länder können jederzeit mit der Bitte an den Wissenschaftsrat herantreten, eine ihrer wissenschaftlichen Einrichtungen zu begutachten. Auf dieser Grundlage hat der Wissenschaftsrat in den letzten Jahren ein breites Spektrum von Einrichtungen begutachtet, ganz überwiegend aus dem außeruniversitären Bereich.
Dazu gehörten zuletzt beispielsweise:
Selbstständige Forschungsinstitute
Stellungnahme zur Eingliederung des Forschungszentrums caesar, Bonn, in die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) (Drs. 1684-24), Januar 2024
Stellungnahme zum Fritz Bauer Institut (FB), Frankfurt/Main (2022)
Institute for Advanced Sustainability Studies e. V. (IASS), Potsdam (2021)
Sigmund-Freud-Institut (SFI), Frankfurt a. M. (2020)
Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e.V. (HAIT), Dresden (2020)
Teile von größeren Forschungseinrichtungen
Stellungnahme zum Zentrum für Digitalisierung und Technologieforschung der Bundeswehr (dtec.bw), Hamburg und München (2023)
Sozio-Oekonomisches Panel SOEP, Berlin (2009)
Forschungs- und Kultureinrichtungen
Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), Berlin (2020)
Staatliche Kunstsammlungen Dresden (SKD) (2014)
Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel (HAB) (2013)
Deutsches Literaturarchiv Marbach (DLA) (2011)
Klassik Stiftung Weimar (2011)
Auch die Anlässe für die Begutachtungen können sehr unterschiedlich sein. Es kann sich um die Überprüfung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit, eine künftige institutionelle Förderung eines Instituts oder aber den Einbezug in einen bundesweit geförderten Forschungsverbund handeln.