Wissenschaftsrat

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Hinweise für die nächsten Förderphasen

Antragsskizzen für die Förderphase 2028 sind bis zum 15. September 2025 einzureichen. Die Frist für die Einreichung der Vollanträge ist der 1. Dezember 2026. Die entsprechenden Empfehlungen sollen im April 2027 verabschiedet werden.

Bis zum 1. August 2025 sollen die Antragsteller eine Absichtserklärung an die Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats senden, die eine knappe Darstellung der Forschungsprogrammatik und der beteiligten Fachdisziplinen sowie eine Übersicht über die federführenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler enthält (max. 1,5 Seiten).

Die Vollanträge für Vorhaben der Förderphase 2027, deren Antragsskizzen im November 2024 positiv beschieden wurden, sind bis zum 1. Dezember 2025 einzureichen. Die entsprechenden Empfehlungen sollen im April 2026 verabschiedet werden.

Bauungebundene Großgeräte mit einem Investitionsvolumen von mindestens 7,5 Mio. Euro: Antragstellerinnen und Antragsteller eines solchen Großgeräts werden gebeten, unter Beachtung der Zeitplanung vorab Kontakt mit der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats aufzunehmen: forschungsbauten@wissenschaftsrat.de