Wissenschaftsrat

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Förderung seit November 2019 und Einzelevaluationen

Logo der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder

Mit der Förderentscheidung in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten im Juli 2019 wurden zehn Einzeluniversitäten und ein Universitätsverbund zur dauerhaften Förderung ausgewählt. Eine Liste der geförderten Universitäten und des Universitätsverbunds finden Sie hier.

Von links: die Vorsitzende des Wissenschaftsrats, Martina Brockmeier, Wissenschaftsministerin Anja Karliczek, die Bremer Senatorin Eva Quante-Brandt und DFG-Präsident Peter Strohschneider ExStra | Beteiligte Personen

Entscheidungen in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten

Unter 17 antragstellenden Universitäten und zwei antragstellenden Universitätsverbünden wählte die für die Entscheidung zuständige Exzellenzkommission elf Anträge für eine dauerhafte Förderung aus.

Gefördert werden folgende zehn Exzellenzuniversitäten und ein Exzellenzverbund (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
  • Verbund Berlin
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Technische Universität Dresden
  • Universität Hamburg
  • Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
  • Universität Konstanz
  • Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Technische Universität München
  • Eberhard Karls Universität Tübingen

Dokumente und Links

Zur Gemeinsamen Pressemitteilung von Wissenschaftsrat und Deutscher Forschungsgemeinschaft

Zur PDF-Version der Liste der geförderten Universitäten und des Universitätsverbunds in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten

Zur interaktiven Landkarte der geförderten Universitäten und des Universitätsverbunds in den Förderlinien Exzellenzuniversitäten und Exzellenzcluster

Zum Youtube-Video "Ergebnisse in der Forderlinie Exzellenzuniversitäten" vom 19. Juli 2019

Förderlinie Exzellenzuniversitäten

Eine Übersicht über die 19 antragstellenden Universitäten bzw. Universitätsverbünde in der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie hier.

Fördervoraussetzungen und Evaluationsverfahren

Die geförderten Einrichtungen werden gemäß Verwaltungsvereinbarung regelmäßig alle sieben Jahre extern evaluiert. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Voraussetzungen einer gemeinsamen Förderung weiterhin gegeben sind. Die Evaluation wird vom Wissenschaftsrat organisiert und vom Expertengremium bewertet. Das Ergebnis der Evaluation wird der Exzellenzkommission vorgelegt.

Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, wird die Förderung fortgesetzt. Für die Fortsetzung der Förderung sind die erfolgreiche Einwerbung von mindestens zwei bzw. im Fall des Exzellenzverbunds von drei Exzellenzclustern sowie eine positive Evaluation der Exzellenzuniversität bzw. des Exzellenzverbunds erforderlich. 

Dem Evaluationsverfahren liegt ein vom Expertengremium verabschiedeter Evaluationsleitfaden zugrunde, der sowohl in einer deutsch- als auch in einer englischsprachigen Version vorliegt (und zudem in einer angepassten deutsch- und einer englischsprachigen Version für den Exzellenzverbund). Der Evaluationsleitfaden richtet sich sowohl an die zu evaluierenden Exzellenzuniversitäten und den Exzellenzverbund als auch an die Gutachterinnen und Gutachter der jeweiligen Einzelevaluationen. Er informiert über die Verfahrensabläufe und -grundsätze sowie über die Bewertungskategorien. Außerdem sind umfassende Hinweise zur Erstellung der Selbstberichte enthalten, die von den Exzellenzuniversitäten und dem Exzellenzverbund im Rahmen des Evaluationsverfahrens vorgelegt werden.

Bei einem negativen Ergebnis entscheiden Bund und Sitzland über die Modalitäten des Ausscheidens der Exzellenzuniversität bzw. des Exzellenzverbunds. Die Universität bzw. der Universitätsverbund erhält bei Ausscheiden eine degressive, auf höchstens drei Jahre begrenzte Auslauffinanzierung von Bund und Sitzland.

Falls geförderte Einrichtungen ausscheiden oder im Rahmen der Förderlinie Exzellenzuniversitäten Mittel anderweitig verfügbar werden, beschließt die Exzellenzkommission eine Ausschreibung für Neuanträge. Für die zweite Förderrunde mit Förderbeginn 2026 erfolgt eine Ausschreibung für vier Neuanträge. Falls nach der gemäß § 6 Absatz 1 und 2 der Verwaltungsvereinbarung durchgeführten erstmaligen Evaluation weniger als vier Förderfälle aus der dauerhaften gemeinsamen Förderung ausscheiden, werden die für die Förderung der neuen Förderfälle notwendigen Mittel zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Ausschreibung für Neuanträge wird vom Wissenschaftsrat organisiert.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Förderung der Exzellenzuniversitäten und des Exzellenzverbunds, zur Evaluation sowie zur Neuantragstellung bzw. zur zweiten Ausschreibungsrunde in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten werden sukzessive ergänzt:  FAQ, Stand Dezember 2021

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.