Wissenschaftsrat

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Programmbegleitung

Logo der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder

Das Expertengremium legt der GWK regelmäßig (erstmals im Juni 2027) einen Bericht über die Erfahrungen mit den beiden Förderlinien Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten vor. Dieser Erfahrungsbericht umfasst Beobachtungen aus der Umsetzung des Programms und seiner Förderlinien, der Fortschritte und Ergebnisse sowie ggf. Hinweise und Empfehlungen. Er wird die Grundlage bilden, damit Bund und Länder über die Auswirkungen des Programms und ggf. Anpassungen beraten.

Für diese durch die Verwaltungsvereinbarung [1] vorgegebene Aufgabe des Erfahrungsberichts ist eine kontinuierliche Analyse des Programms erforderlich mit seinen Stärken, Herausforderungen und Potenzialen in den Leistungsfeldern Forschung, Lehre, Transfer und Forschungsinfrastrukturen sowie weiteren Handlungsfeldern wie etwa Chancengleichheit und Internationalisierung. Befragungen sowie diverse Austauschformate mit den geförderten Universitäten stellen dabei Elemente der Programmbegleitung dar, die es ermöglichen, den Erfahrungsbericht empiriebasiert vorzubereiten und mit den Analyseergebnissen ein ‚Lernendes Wissenschaftssystem‘ zu unterstützen. Dabei werden auch thematische Schnittstellen zu anderen Themen des Wissenschaftsrates in den Blick genommen.

Ein förderlinienspezifisches Element der Programmbegleitung bilden Gespräche auf Administrationsebene, die i.d.R. einmal im Jahr an den Exzellenzstandorten stattfinden. Ziel ist es, prozessorientiert Informationen zur Maßnahmenumsetzung und zur Entwicklung aller Leistungsdimensionen und einzelnen Handlungsfelder zu sammeln. Über diverse Veranstaltungsformate werden der Austausch sowie die Vernetzung der Universitäten angeregt. Dabei kann auch ein (Erfahrungs-)Transfer ins Hochschulsystem und damit über den Kreis der Geförderten hinaus befördert werden. Beispielhaft können die internationalen Fachgespräche des Wissenschaftsrates vom Dezember 2022 angeführt werden, bei denen internationale Expertinnen und Experten über institutionelle Kooperationen und Exzellenzförderung diskutierten.

Zur Programmbegleitung zählen darüber hinaus die regelmäßige Berichterstattung an die Mitglieder des Wissenschaftsrates, Bund und Länder sowie Öffentlichkeitsarbeit und Informationen über Programm und Verfahren an Interessierte aus dem In- und Ausland.

Zudem ist der Wissenschaftsrat auf Arbeitsebene Gast an den vom BMBF geführten, jährlich stattfindenden Statusgesprächen, in denen die geförderten Universitäten über die zweckentsprechende Umsetzung und Verwendung der Mittel den Zuwendungsgebern berichten.

[1] Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten – „Exzellenzstrategie“ vom 19. Oktober 2016.