Exzellenzstrategie
Nach der Exzellenzinitiative (2005-2017), mit der Bund und Länder eine dynamische Stärkung der Universitäten in Gang gesetzt haben, wird das Erreichte mit der 2016 von Bund und Ländern beschlossenen Exzellenzstrategie fortgesetzt und weiterentwickelt. Ziel ist es, wissenschaftliche Spitzenleistungen zu fördern, Profile auszubilden und Kooperationen im Wissenschaftssystem zu stärken.
Zeitplan der 2. Wettbewerbsrunde
Auf seiner Sitzung am 29./30. November 2021 hat sich das Expertengremium auf einen Zeitplan der beiden Förderlinien Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten für die 2. Wettbewerbsrunde verständigt.
Quelle: WR / DFG
Förderlinie Exzellenzcluster
Der Start der zweiten Wettbewerbsphase erfolgte mit der Ausschreibung für EXC-Skizzen durch die DFG am 15. Dezember 2022. Die DFG bittet alle neuen Initiativen um Absichtserklärungen für ihre EXC-Skizzen bis zum 01. Februar 2023 (16:00 Uhr). Für Fortsetzungsanträge ist es nicht nötig, bereits zu diesem frühen Zeitpunkt eine Absichtserklärung einzureichen. Abgabefrist für die Antragsskizzen für Neuanträge ist der 31. Mai 2023 (16:00 Uhr). Die Begutachtung der Skizzen wird etwa zwischen Ende August und Mitte November 2023 und die Entscheidung über die Antragstellung am 01. Februar 2024 stattfinden. Fortsetzungsanträge durchlaufen die Skizzenphase nicht.
Im Vorfeld der Antragsphase bittet die DFG um ein Update der Absichtserklärungen, um etwaige zwischenzeitliche Änderungen in die Begutachtungsplanung zu integrieren. Die diesbezügliche Deadline ist für Neuanträge der 15. April 2024 (16:00 Uhr). Für Fortsetzungsanträge muss eine Absichtserklärung bis zum 29. Januar 2024 (16:00 Uhr) eingereicht werden. Die Abgabefrist für alle EXC-Anträge ist der 22. August 2024 (16:00 Uhr). Die Begutachtung der Anträge ist für den Zeitraum von etwa Anfang Oktober 2024 bis Mitte Februar 2025 geplant. Die Förderentscheidung über die zukünftigen Exzellenzcluster erfolgt am 22. Mai 2025. Nähere Informationen finden sich auf der DFG-Webseite.
Förderlinie Exzellenzuniversitäten
Ende März 2024 startet voraussichtlich die Neuausschreibung in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten. Universitäten, die ein Exzellenzcluster im Verbund mit mehr als drei antragstellenden Universitäten beantragen, müssen der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats im Zuge der Antragstellung bei der DFG (August 2024) mitteilen, welche drei Universitäten eines solchen Clusterverbunds die Antragsberechtigung für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten erhalten sollen. Auf Basis der Entscheidungen über die Exzellenzcluster im Mai 2025 sind bis voraussichtlich Mitte November des gleichen Jahres die Neuanträge einzureichen. Von April bis Juni 2026 finden die Ortsbesuche statt, um Ende September 2026 die Entscheidungen über die Neuaufnahme von bis zu vier neuen Förderfällen in der Programmlinie durch die Exzellenzkommission zu treffen.
Die Evaluation der geförderten zehn Exzellenzuniversitäten und des Exzellenzverbundes beginnt mit der Abgabe von Selbstberichten voraussichtlich im August 2025. Von Oktober bis Dezember des gleichen Jahres erfolgen die Ortsbesuche; im März 2026 bewertet das Expertengremium die Ergebnisse der Einzelevaluationen und legt der Exzellenzkommission eine entsprechende Empfehlung vor.
Zum Förderprogramm Exzellenzstrategie
Grundlage für das Programm Exzellenzstrategie bildet die von der Bundeskanzlerin sowie den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der Länder verabschiedete Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes, die Neue Bund-Länder-Initiative – „Exzellenzstrategie“ – zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten vom 16. Juni 2016 in der Fassung vom 4. November 2022.
Das Programm Exzellenzstrategie wird gemeinsam von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Wissenschaftsrat (WR) durchgeführt. Es umfasst zwei Förderlinien:
1 – Exzellenzcluster zur projektbezogenen Förderung international wettbewerbsfähiger Forschungsfelder an Universitäten und Universitätsverbünden. Die Förderentscheidung im Rahmen der ersten Ausschreibungsrunde für die Förderlinie Exzellenzcluster ist im September 2018 gefallen. Weitere Informationen finden Sie auf der DFG-Webseite.
2 – Exzellenzuniversitäten zur dauerhaften Stärkung der Universitäten als Institution beziehungsweise als Verbund von Universitäten und zum Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung auf Basis erfolgreicher Exzellenzcluster. Die Förderentscheidung für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten erfolgte im Juli 2019. Der Wissenschaftsrat übernimmt die Entwicklung und Durchführung des Verfahrens für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten sowie deren Evaluation, die im Siebenjahresrhythmus erfolgt.
Für die Ausgestaltung des Förderprogramms wurde ein Expertengremium eingerichtet. Dieses setzt sich aus insgesamt 39 in der Forschung auf verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen Personen zusammen, die über langjährige Erfahrungen im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft verfügen. Seine Mitglieder werden vom Senat der DFG und von der Wissenschaftlichen Kommission des Wissenschaftsrats gemeinsam vorgeschlagen und von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) ernannt. Die Mitgliederliste finden Sie auf der Webseite der GWK.
Die Exzellenzkommission entscheidet über die Förderung der Anträge in beiden Förderlinien. Sie besteht aus den wissenschaftlichen Mitgliedern des Expertengremiums sowie den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder.
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Zum Programm Exzellenzinitiative (2005-2017)
Eine Übersicht mit englischsprachigen Informationen zur Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“ innerhalb der Exzellenzinitiative findet sich hier.
An overview with English language information on the funding line "Excellence Universities" within the Excellence Initiative can be found here.